Allgemeine Geschäftsbedingungen der snapshot-bildagentur
Allgemeines
Alle Angebote, Lieferungen, elektronischen Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Urheber. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf Bestellformularen o.ä., wird hiermit widersprochen.
Eine Ablehnung unserer Liefer-/Geschäftsbedingungen erlangt nur durch umgehende Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen (Eingang bei uns) ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller Gültigkeit.
Reklamationen, den Inhalt der Sendungen betreffend, sind innerhalb von 2 Werktagen nach Empfang telefonisch mitzuteilen und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form einzureichen. Bei unterlassener sofortiger Reklamation ist eine Haftung für evtl. bereits entstandene und/oder noch entstehende Kosten ausgeschlossen.
Der Besteller hat bei der Bestellung von Bildmaterial über die Art der beabsichtigten Nutzung umfassend Auskunft zu geben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erfolgt von dem Urheber die Einverständniserklärung zur Nutzung des Bildmaterials.
Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart, gilt das Einverständnis als nicht erteilt, und den Urheber ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Urhebers. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zur Verfügung gestellt.
Honorare
Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium sowie Art und Umfang der Nutzung gemäß Angaben des Bestellers. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller, wird automatisch nach unseren jeweils geltenden Honorarsätzen berechnet. Macht der Besteller keine genauen oder unvollständige Angaben, ist der Urheber berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zzgl. der gestetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe unseres Bildmaterials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, kann den Urheber ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung stellen, auch wenn die Nutzung noch nicht erfolgte.
Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits gezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
Kosten, Vertragsstrafe, Schadensersatz
Für alle Bildlieferungen und -übermittlungen werden Bearbeitungskosten und Versand- bzw. Übermittlungskosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren erfolgt nicht. Mit der Bezahlung der Bearbeitungs- oder Versandkosten erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
Mit der Lieferung von bestellten Bildern wird ein Leihverhältnis begründet, wobei die Rückgabefrist auf dem Lieferschein angegeben ist. Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf dieser Rückgabefrist, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder, sogenannte Blockierungskosten (1 EURO pro Bild und Tag) fällig. Ebenso werden sogenannte Blockierungskosten (1 EURO pro Bild und Tag) fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.
Für beschädigtes oder nicht zurückgegebenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten. Bei Verlust von Original-Kleinbilddias gilt eine Schadensersatzsumme von 500.- EUR, bei Original-Dias gilt eine Schadensersatzsumme von 700,- EUR pro Bild als vereinbart, ohne daß der Urheber die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Diese Summe errechnet sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie Blockierungskosten bleiben uns vorbehalten. Total beschädigte oder verlorene Duplikate werden mit 100,- EUR pro Stück berechnet. Ersatzduplikate für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen werden nicht akzeptiert.
Mit Zahlung von Schadensersatz erwirbt der Besteller keine Nutzungsrechte und kein Eigentum an dem betreffenden Bildmaterial.
Für Bilder, die ohne Angaben einer bestimmten Nutzung aus der Maske genommen wurden, werden Layoutkosten in Höhe von 100,- EUR berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Die Ablösung weiterer Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Das Bildmaterial wird von uns nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgter Verwendung sofort wieder zurückzugeben bzw. vom elektronischen Speichermedium zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen sowie sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung erlaubt. Dies gilt insbesondere im Falle einer beabsichtigten werblichen Nutzung des Bildmaterials.
Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werks in irgendeiner Form, z.B. durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel, ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verstößen hiergegen ist der Urheber berechtigt, das Fünffache des für die Verwendungsart üblichen Honorars zu berechnen. Tendenzfremde Verwendungen oder Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
Dia-Duplizierung, Reproduktionen, Vergrößerungen und elektronische Speicherung von Bilddaten für Archivzwecke des Kunden sind nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Die Weitergabe von Bildmaterial oder von Nachdruckrechten an Dritte bedarf eines separaten Vertrags mit dem Urheber. Der Besteller ist verpflichtet, den Urheber ohne Aufforderung Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne Zustimmung des Urhebers dupliziert, sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt oder unser Bildmaterial in digitaler Form gespeichert hat. Alle mit oder ohne Genehmigung der Agentur gefertigten Kopien etc. sind nach Verwendung an uns auszuhändigen.
Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Werden Personenbildnisse über den Rahmen der jeweils eingeräumten Nutzungsrechte hinaus gebraucht, beispielsweise zu Werbezwecken, ohne dass dies mit dem Urheber vereinbart ist, übernimmt der Urheber keine Haftung und ist im Falle einer eigenen Inanspruchnahme berechtigt, beim Kunden Regreß zu nehmen.
Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
Der Besteller haftet dem Urheber gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von dem Urheber an einen Dritten gesandt werden.
Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an scnapshot durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.
Urheberrecht, Belegexemplar
Wir verlangen unter Hinweis auf §13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Unterbleibt die Namensnennung, so haben wir Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten. Der Verwender hat dem Urheber von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Das Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
Soweit nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.
Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß §25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto, ohne Abzug, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg.
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Nutzungsbedingungen der scnapshot-Bild-Datenbank
In Ergänzung unserer Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung unserer Online- Datenbank zusätzlich folgende Sonderbedingungen:
Der Kunde kann die scnapshot Datenbank nutzen, um in den dort gespeicherten Bildbeständen online nach Fotos zu recherchieren und sich Diese als Vorschaubilder übertragen.
Die Recherche ist für den Kunden kostenfrei.
Eine Nutzungsgenehmigung ist in jedem Einzelfall gesondert einzuholen. Pauschale Vereinbarungen bezüglich einzelner Fotos sind grundsätzlich möglich und benötigen der Schriftform.
Das Abspeichern der übertragenen Daten durch den Kunden, über die Dauer der aktuellen Produktion hinaus, ist nur mit schriftlicher Genehmigung vom Urheber gestattet.
Für weitere Fragen senden Sie uns ein Email oder wenden Sie sich an folgende Adresse:
snapshot
clemens schüßler design
urbanstraße 6
79104 freiburg
tel: 0761-37854
fax: 0761-217 04 94
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